Als zertifizierte Energieberater erstellen wir für Sie rechtsgültige Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude – individuell, zuverlässig und kompetent. Egal ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – wir beraten Sie transparent und finden den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie.
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung und bietet Käufern oder Mietern eine Vergleichsgrundlage zur energetischen Qualität der Immobilie.
Verbrauchsausweis: Grundlage ist hier der tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre, der Verbrauchsenergieausweis ist also abhängig vom Nutzerverhalten
Bedarfsausweis: Grundlage ist hier eine technische Analyse der Bausubstanz, Heiztechnik und weiterer energetisch relevanter Faktoren. Ein Bedarfsenergieausweis analysiert den Primärenergiebedarf eines Gebäudes und ist somit unabhängig vom Verhalten der Bewohner
Während vielen bekannt ist, dass ein Energieausweis für Wohngebäude spätestens dann vorliegen muss, wenn dieses verkauft werden soll, gestaltet sich dies mit Blick auf die Lage bei Nichtwohngebäuden anders. Tatsächlich ist aber auch hier der Energieausweis Pflicht. Nichtwohngebäude unterliegen dieser Pflicht schon seit dem Jahr 2009. Ein solcher Ausweis muss spätestens dann vorgelegt werden, wenn es um den Verkauf, die Neuvermietung oder die Neuverpachtung geht. Aber auch beim Neubau einer Immobilie wird ein Energieausweis für Nichtwohngebäude generell verlangt.
Wesentliche Anforderungen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude sind in dem GEG geregelt. Das Gebäudeenergiegesetz sieht den Ausweis gar als zentrales Instrument vor. Nachdem das GEG zum 1. November 2020 in Kraft getreten ist, galt zunächst noch eine Übergangsfrist. Schon seit Mai 2021 muss aber jeder Energieausweis die GEG-Vorgaben vollumfänglich erfüllen. Durch die einheitlichen Regeln soll in erster Linie sichergestellt werden, dass die energetische Gebäudequalität einerseits sichtbar und andererseits auch vergleichbar wird. So wird der Energieverbrauch transparenter gestaltet. Auch bei den Treibhausgasemissionen soll mit dem Ausweis mehr Klarheit herrschen.
Benötigen Sie einen Energieausweis für Nichtwohngebäude, empfiehlt sich die intensive Zusammenarbeit mit einem Experten. Als Energieberater für Nichtwohngebäude mit über zehn Jahren Erfahrung stehen wir Ihnen hier kompetent zur Seite. Mit dem Energieausweis beurteilen wir die energetische Gebäudequalität und machen diese auch für einen Laien erkennbar. In dem Energieausweis finden sich aber nicht nur Informationen zum Energieverbrauch, sondern auch Empfehlungen, die sich auf mögliche Modernisierungsmaßnahmen beziehen. Diese können letztlich zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.
Generell umfasst der Energieausweis für Nichtwohngebäude wie auch das Dokument für Wohngebäude die wichtigsten Daten zum Energieverbrauch für
Als erfahrene Energieberater für Nichtwohngebäude können wir Ihnen versichern, dass ein Energieausweis größtenteils tatsächlich Pflicht ist. Dabei muss das Dokument generell die gesetzlichen Anforderungen sowie Rahmenbedingungen erfüllen, die das GEG vorgibt. Es gibt nur sehr wenige Gebäude, die von der Pflicht ausgenommen sind. Dazu gehören Immobilien, die nicht einmal drei Monate im Jahr genutzt werden sowie Objekte, die unter Denkmalschutz stehen. Auch Objekte, die eine maximale Nutzfläche von 50 m² nicht überschreiten, benötigen keinen Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Als Energieberater für Nichtwohngebäude können wir verschiedene Arten des Energieausweises ausstellen. Einer davon ist der Bedarfsenergieausweis. Auch bekannt als Bedarfsausweis, basiert er im wesentlichen auf einer umfangreichen und detailreichen Analyse von technischen sowie baulichen Eigenschaften. Dabei werden verschiedene Faktoren für den Bedarfsenergieausweis ins Auge gefasst. Dazu gehören:
Bei dem Bedarfsenergieausweis handelt es sich immer um eine objektive Energiebedarfsbewertung. Die Ausstellung dieses Ausweises muss entweder nach dem Neubau oder nach bestimmten Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Es gibt sogar diverse Sanierungsmaßnahmen, die die Ausstellung eines solchen Ausweises verpflichtend machen. Die Daten, die dem Bedarfsenergieausweis entnommen werden können, sind immer von der aktuellen Nutzung unabhängig und eignen sich daher hervorragend für verschiedene Vergleiche.
Neben dem Bedarfsenergieausweis gibt es den Verbrauchsausweis. Dieser wird unter Berücksichtigung der Daten ausgestellt, die in den letzten drei Jahren aufgrund des Energieverbrauchs gesammelt wurden. Berücksichtigung finden hier die Verbrauchswerte zu Heizung, Kühlung und Warmwasser. Ein Verbrauchsausweis ist nicht so objektiv wie der Bedarfsenergieausweis. Wichtig für aussagekräftige Werte ist hier vor allem, dass die Verbräuche recht konstant sind.