Ein professionelles Energieaudit ist der erste Schritt, um Energiekosten gezielt zu senken, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und nachhaltige Effizienzpotenziale im Unternehmen zu erschließen. Wir bieten Ihnen nicht nur eine fundierte Beratung und detaillierte Analyse, sondern begleiten Sie auch bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen – von der Antragstellung über das Audit bis hin zur praktischen Umsetzung.
Wir bieten maßgeschneiderte Energieaudits für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Anforderungen:
Eine kompakte Lösung für Unternehmen mit geringem Energieverbrauch, die freiwillig in Energieeffizienz investieren möchten – inkl. Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.
Ein detailliertes Audit, das Ihnen hilft, Energiekosten zu senken, Fördermöglichkeiten zu nutzen und Ihre Effizienz langfristig zu steigern. Die Umsetzungsbegleitung einer Effizienzmaßnahme ist inkludiert.
Ein umfassendes Audit für Unternehmen, die gesetzlich zur Durchführung verpflichtet sind (§8 EDL-G). Wir stellen sicher, dass alle Vorgaben erfüllt und Fristen eingehalten werden.
Mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247 bieten wir eine umfassende Energieberatung für Nicht-KMU, unabhängig von der Branche, in der sie tätig sind, an. Diese strukturierte Energieberatung ist generell für Nicht-KMU verpflichtend, sollte aber auch von kleineren Unternehmen durchaus in Betracht gezogen werden. Immerhin deckt sie potenzielle Energieeinsparungen auf und zeigt, wie Sie die Kosten in Ihrem Unternehmen senken können. Insbesondere in Anbetracht der in den letzten Jahren steigenden Energiekosten ist die konsequente Reduzierung dieser für immer mehr Betriebe essenziell geworden.
Die Energieberatung nach DIN EN 16247 liefert Ihnen einen detaillierten Überblick über sämtliche in Ihrem Betrieb vorhandenen Energieverbräuche und definiert potenzielle Sparmöglichkeiten. Weiterhin erhalten Sie mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247 einen Maßnahmenplan mit Empfehlungen, die dazu beitragen, die Kosten zu reduzieren und die Energieeffizienz langfristig zu steigern.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 verspricht Ihnen noch einen weiteren Vorteil: Mit diesem erhalten Sie eine wichtige und aussagekräftige Grundlage, die Sie für die Einführung eines Energiemanagementsystems nutzen können. Für die Kostenaufstellung erfolgt im Rahmen des Energieaudits eine individuelle Standortbegehung. Im Anschluss an diese nehmen wir eine systematische Analyse von Energieverbrauch sowie den vorhandenen Verbrauchern in Ihrem Unternehmen vor. Wir erstellen für Sie einen detaillierten Maßnahmenkatalog. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erlaubt es Ihnen, Kosten zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern.
Wir haben für Sie abschließend noch einmal die wichtigsten Fragen zusammengestellt, die uns immer wieder in Verbindung mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247 begegnen.
Gibt es Unternehmen, für die das Energieaudit nach DIN EN 16247 verpflichtend ist?
In der Tat ist das Energieaudit nach DIN EN 16247 für größere Unternehmen, sogenannte Nicht-KMU, vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Pflicht zur Durchführung eines solchen Audits ist im Energiedienstleistungsgesetz verankert. Die Durchführung des Audits nach DIN EN 16247 ist nicht die einzelne Möglichkeit, um dieser Pflicht nachzukommen. Generell kann diese auch erfüllt werden, indem Sie sich dazu entschließen, ein nach ISO 50001 definiertes Energiemanagementsystem einzuführen oder das EMAS-Umweltmanagementsystem umzusetzen. Unternehmen, die aufgrund von Wachstum den KMU-Status verloren haben, haben maximal 20 Monate Zeit, um ein solches Audit durchzuführen.
Stehen Förderungen für das Energieaudit nach DIN EN 16247 zur Verfügung?
Unternehmen, die nicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 verpflichtet sind, können im Rahmen der “Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” eine Förderung für die Durchführung beantragen. Das Audit wird in diesem Fall freiwillig vorgenommen. Die Voraussetzungen für die Förderungen sind überschaubar. So müssen die Betriebe in diesem Fall einen Unternehmenssitz in Deutschland sowie die Durchführung des Geschäftsbetriebs in der Bundesrepublik nachweisen. Die Fördergelder beziehen sich auf das Beraterhonorar und umfassen 50 Prozent der entstehenden Kosten. Die Maximalsumme, die ausgezahlt wird, beträgt jedoch 3.000 Euro, wenn die für das Unternehmen entstehenden Energiekosten die Netto-Marke von 10.000 Euro übersteigen. Bei geringeren Energiekosten liegt die maximale Förderung nur bei 600 Euro.
In Deutschland gibt es seit einigen Jahren für zahlreiche Unternehmen eine Energieaudit-Pflicht. Demnach muss ein Energieaudit respektive Energie-Audit für alle Unternehmen vorliegen, die laut Auffassung des BAFA nicht zu den kleinen oder mittleren Betrieben gehören. Diese Pflicht ist nicht neu. Sie besteht bereits seit dem Jahr 2015. Allerdings reicht laut BAFA ein Energieaudit nicht aus. Stattdessen muss dieses im Rhythmus von vier Jahren wiederholt werden. Beim Energieaudit geht es in erster Linie darum, den Energieverbrauch eines Unternehmens einerseits zu analysieren, andererseits aber auch Empfehlungen zu definieren, wie dieser gesenkt werden kann.
Die Energieaudit-Pflicht bezieht sich lediglich auf Unternehmen, die kein KMU beziehungsweise größer als ein KMU sind. Als kleines oder mittelständisches Unternehmen gelten Betriebe, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Der Umsatz darf zudem die Marke von 50 Millionen Euro nicht übersteigen. Alternativ gilt eine Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro. Ausnahmen gelten generell für verbundene Unternehmen oder auch Konstrukte mit Partnerunternehmen. Diese können plötzlich dazu führen, dass auch KMU in die Energieaudit-Pflicht fallen und diese nachweisen müssen.
Was passiert bei einem Energieaudit?
Bei dem Energieaudit handelt es sich in erster Linie um eine strukturierte Energieeffizienzberatung. Sie setzt sich aus einer Analyse und der anschließenden Besprechung zusammen. Besondere Aufmerksamkeit verdient generell die Auditbesprechung. Sie zeigt stets Einsparpotenziale und verdeutlicht, wo Kosten reduziert werden können. Der Auditbericht dokumentiert alle wichtigen Ergebnisse und hält die Empfehlungen vonseiten der Energieberater fest.
Das Unternehmen ist übrigens zu keiner Umsetzung der Maßnahmen verpflichtet, die in dem Auditbericht genannt werden. Sicherlich können diese umgesetzt werden, erfolgen muss dies aber nicht zwingend. So ist es auch die Entscheidung des jeweiligen Betriebs, welche Maßnahmen überhaupt realisiert werden. Generell sieht die Energieaudit-Pflicht übrigens ein empfindliches Bußgeld für alle vor, die dieser Pflicht nicht nachkommen. Dieses kann bis zu 50.000 Euro umfassen.
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an energie@scherfenergieberatung.de
oder https://wa.me/+49 163 7895409
Tel: 06824 9074615