

Die Energieberatung für Wohngebäude wird über die "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" zu 50% gefördert.
Ein wesentlicher Teil dieser Energieberatung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP nach DIN V 18599). Das ist ein Energiebericht, der sowohl eine A) Schritt-für-Schritt Sanierung als auch eine
So erhalten Sie die Bundesförderung für die Energieberatung
Bundesförderung für die Einzelmaßnahme Gebäudehülle
Für die Schritt-für-Schritt Sanierung werden im iSFP die individuell für das Objekt benötigten Sanierungsmaßnahmen dargestellt. Durch die vorherige Erstellung eines iSFP, gibt es einen zusätzlichen Förder-Bonus von 5%. So werden die Effizienzmaßnahmen also mit bis zu 20% Förderung bezuschusst.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.
Die KfW fördert im Rahmen der "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Durch das Erreichen eines Effizienzhauses (Effizienzstandard besser als EH 85) in einem Zuge kann die Sanierung von der KfW mit bis zu 45% gefördert werden. Derzeit liegt die Höhe eines möglichen Kredits pro Wohneinheit bei bis zu 150.000 € mit einem effektiven Jahreszins von etwa 1,90 % (dieser kann variieren).
Die Baubegleitung wird mit bis zu 50% gefördert.
Die Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz werden ebenfalls mit besonderen Konditionen gefördert.
Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie nach der Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:

Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % zusätzlichen Tilgungszuschuss. So erhöht sich bspw. die Förderung eines EH EE 70 von 15% auf 25%, also auf bis zu 37.500€.

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