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NICHTWOHNGEBÄUDE

Sanierungskonzept nach DIN V 18599

SANIERUNGSKONZEPT
NACH DIN V 18599

franja

Energieeffizienz für Nichtwohngebäude – Nachhaltige Sanierungskonzepte nach DIN V 18599

Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sind zentrale Themen der Zukunft. Kommunen und Unternehmen müssen ihre Gebäude energetisch optimieren, um Betriebskosten zu senken und den Weg in eine klimaneutrale Zukunft aktiv zu gestalten. Wir entwickeln maßgeschneiderte Sanierungskonzepte für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung– inklusive Fördermittelberatung für eine wirtschaftlich und umweltfreundliche Zukunft.

Unsere Leistungen für Kommunen und Unternehmen:

Gegenstand der Förderung

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan), oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

Deutschlandweiter Aktionsradius

Mehr als 400 bilanzierte Nichtwohngebäude deutschlandweit

DIN V 18599, DIN 18599, 16247, Deutschlandweiter Aktionsradius

Während vielen bekannt ist, dass ein Energieausweis für Wohngebäude spätestens dann vorliegen muss, wenn dieses verkauft werden soll, gestaltet sich dies mit Blick auf die Lage bei Nichtwohngebäuden anders. Tatsächlich ist aber auch hier der Energieausweis Pflicht. Nichtwohngebäude unterliegen dieser Pflicht schon seit dem Jahr 2009. Ein solcher Ausweis muss spätestens dann vorgelegt werden, wenn es um den Verkauf, die Neuvermietung oder die Neuverpachtung geht. Aber auch beim Neubau einer Immobilie wird ein Energieausweis für Nichtwohngebäude generell verlangt. 

Wesentliche Anforderungen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude sind in dem GEG geregelt. Das Gebäudeenergiegesetz sieht den Ausweis gar als zentrales Instrument vor. Nachdem das GEG zum 1. November 2020 in Kraft getreten ist, galt zunächst noch eine Übergangsfrist. Schon seit Mai 2021 muss aber jeder Energieausweis die GEG-Vorgaben vollumfänglich erfüllen. Durch die einheitlichen Regeln soll in erster Linie sichergestellt werden, dass die energetische Gebäudequalität einerseits sichtbar und andererseits auch vergleichbar wird. So wird der Energieverbrauch transparenter gestaltet. Auch bei den Treibhausgasemissionen soll mit dem Ausweis mehr Klarheit herrschen. 

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