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NICHTWOHNGEBÄUDE

Sanierungskonzept nach DIN V 18599

SANIERUNGSKONZEPT
NACH DIN V 18599

franja

Energieeffizienz für Nichtwohngebäude – Nachhaltige Sanierungskonzepte nach DIN V 18599

Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sind zentrale Themen der Zukunft. Kommunen und Unternehmen müssen ihre Gebäude energetisch optimieren, um Betriebskosten zu senken und den Weg in eine klimaneutrale Zukunft aktiv zu gestalten. Wir entwickeln maßgeschneiderte Sanierungskonzepte für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung– inklusive Fördermittelberatung für eine wirtschaftlich und umweltfreundliche Zukunft.

Unsere Leistungen für Kommunen und Unternehmen:

Gegenstand der Förderung

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan), oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

Deutschlandweiter Aktionsradius

Mehr als 400 bilanzierte Nichtwohngebäude deutschlandweit

DIN V 18599, DIN 18599, 16247, Deutschlandweiter Aktionsradius

Die energetische Bewertung von Gebäuden sollte elementarer Bestandteil von Sanierungsplänen sein. Haben Sie Fragen zum energetischen Status Ihres Hauses, sind Sie bei uns richtig. Unser Team aus Experten nimmt für Sie die energetische Gebäudebewertung nach DIN V 18599 vor. Sie setzt sich aus insgesamt 13 Teilen zusammen, in denen der Energiebedarf für verschiedene Gebäudebereiche ermittelt wird. Dazu gehören:

Im Rahmen der Bewertung erfolgt generell die Ermittlung des End-, Nutz- und Primärenergiebedarfs. Nachdem die DIN V 18599 lange nur für Nichtwohngebäude galt, hat eine Novelle der EnEV 2009 dies geändert. Mittelfristig war es jedoch noch möglich, eine Bewertung von Wohngebäuden nach anderen Verordnungen vorzunehmen. Seit dem GEG 2024 ist das nicht mehr der Fall. Seither gilt die DIN V 18599 als verpflichtend sowohl für Nicht- als auch für Wohngebäude. Sie muss immer dann angewandt werden, wenn es um die Ausstellung von Energieausweisen oder anderen öffentlich-rechtlichen Nachweisen geht. 

Sie haben nur eine kurze Frage?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an energie@scherfenergieberatung.de
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Tel: 06824 9074615