Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sind zentrale Themen der Zukunft. Kommunen und Unternehmen müssen ihre Gebäude energetisch optimieren, um Betriebskosten zu senken und den Weg in eine klimaneutrale Zukunft aktiv zu gestalten. Wir entwickeln maßgeschneiderte Sanierungskonzepte für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung– inklusive Fördermittelberatung für eine wirtschaftlich und umweltfreundliche Zukunft.
Unsere Leistungen für Kommunen und Unternehmen:
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan), oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG (Gebäudeenergiegesetz)).
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG(Gebäudeenergiegesetz)).
Der Grundfördersatz beträgt mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt 30.000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche. Für Gebäude größer als 150 Quadratmeter Nettogrundfläche gelten folgende gestaffelte Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben:
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Die energetische Bewertung von Gebäuden sollte elementarer Bestandteil von Sanierungsplänen sein. Haben Sie Fragen zum energetischen Status Ihres Hauses, sind Sie bei uns richtig. Unser Team aus Experten nimmt für Sie die energetische Gebäudebewertung nach DIN V 18599 vor. Sie setzt sich aus insgesamt 13 Teilen zusammen, in denen der Energiebedarf für verschiedene Gebäudebereiche ermittelt wird. Dazu gehören:
Im Rahmen der Bewertung erfolgt generell die Ermittlung des End-, Nutz- und Primärenergiebedarfs. Nachdem die DIN V 18599 lange nur für Nichtwohngebäude galt, hat eine Novelle der EnEV 2009 dies geändert. Mittelfristig war es jedoch noch möglich, eine Bewertung von Wohngebäuden nach anderen Verordnungen vorzunehmen. Seit dem GEG 2024 ist das nicht mehr der Fall. Seither gilt die DIN V 18599 als verpflichtend sowohl für Nicht- als auch für Wohngebäude. Sie muss immer dann angewandt werden, wenn es um die Ausstellung von Energieausweisen oder anderen öffentlich-rechtlichen Nachweisen geht.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die DIN V 18599 und nehmen alle damit einhergehenden nötigen Berechnungen vor. Die DIN V 18599 wird sowohl im Neu- als auch Bestandsbau angewandt. Bei der Bewertung der Gebäude werden alle relevanten Energieströme einerseits und andererseits alle Wechselwirkungen berücksichtigt, die es zwischen der jeweiligen Gebäudehülle, der verbauten Anlagentechnik und der Nutzung gibt. Damit soll in erster Linie der für ein Gebäude geltende Primärenergiebedarf berücksichtigt werden. Wir wenden dabei nach den Vorgaben der DIN V 18599 eine zonenweise Berechnung an. Sie erlaubt es sowohl, die beim Endenergiebedarf auftretenden Gewinne sowie Verluste zu definieren.
Der Endenergiebedarf bildet die elementare Grundlage, um schließlich den Primärenergiebedarf zu bestimmen. Hierfür müssen natürlich verschiedene Primärenergiefaktoren berücksichtigt werden.
Die DIN V 18599 gilt als ausgesprochen umfangreiche Norm. Sie setzt sich aus insgesamt 13 Teilen zusammen und gibt umfassende Empfehlungen zu einer komplexen Berechnung. Umso wichtiger ist es für die Ausführung einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, der Sie als Gebäudebesitzer durch die einzelnen Schritte des Bilanzierungsprozesses führt. Vertrauen Sie hier auf die Kompetenz unseres Teams. Wir sind deutschlandweit für unsere Kunden im Einsatz und sind nicht nur der Ansprechpartner für die Gebäudebewertung nach DIN V 18599, sondern auch für das Energieaudit DIN EN 16247.
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an energie@scherfenergieberatung.de
oder https://wa.me/+49 163 7895409
Tel: 06824 9074615